Rechtsanwalt
Uwe Bühring
Ich vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vertretung beider Parteien hat den Vorteil, dass sie die Interessen und Ziele beider Parteien kennen und Chancen und Risiken der Prozessführung gut einschätzen können, um das Ziel ihrer Partei zu erreichen. Zudem vertrete ich Geschäftsführer und leitende Angestellte.
Im Arbeitsrecht umfasst meine Tätigkeit u.a.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich die Interessen von Wohnungseigentümergemeinschaften, von Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern. Das Wohnungseigentumsrecht hat sich nach der Gesetzesnovelle zu einem Rechtsgebiet entwickelt, das fortlaufend Änderungen durch die Rechtsprechung erfährt. Neben der klassischen Anfechtungsklage treten häufig weiter zu regelnde Fragen auf im Zusammenhang mit
Viele Wohnungseigentümergemeinschaften haben einen hohen Instandsetzungsstau. Das kann zu Schadenersatzansprüchen führen.
Im Mietrecht vertrete ich die Interessen von Vermieter und Mieter bei
Zudem vertrete ich Mandanten im
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrsrecht, dem Familienrecht, Verbraucherrecht und dem Allgemeinen Vertragsrecht.
Im Sozialrecht bin ich tätig bei
Zudem vertrete ich Opfer von Gewalttaten und setze ihre Ansprüche gegenüber den Schädigern und der zuständigen Behörde durch.
Die Mediation ist ein besonderes Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Es ist ein vertrauliches und freiwilliges Verfahren, wobei ich als Mediator unabhängig und allparteilich tätig werde. Ziel der Mediation ist es,
eine eigene Lösung zu erarbeiten und den Konflikt zu lösen. Das Mediationsverfahren erspart den Beteiligten häufig hohe Kosten, die bei einem langwierigen gerichtlichen Verfahren entstehen würden.
Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen als Mediator zur Verfügung. Gerne können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.