Meine Tätigkeitsgebiete

 Arbeitsrecht

Ich vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vertretung beider Parteien hat den Vorteil, dass sie die Interessen und Ziele beider Parteien kennen und Chancen und Risiken der Prozessführung gut einschätzen können, um das Ziel ihrer Partei zu erreichen. Zudem vertrete ich Geschäftsführer und leitende Angestellte.

Im Arbeitsrecht umfasst meine Tätigkeit u.a.

  • die Anbahnung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen,
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen,
  • Kündigungsschutzrecht, einschließlich Sonderkündigungsschutz
    nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Recht der Schwerbehinderten, Pflegezeit
  • Urlaubsrecht,
  • Betriebsverfassungsrecht,
  • Berufsausbildungsrecht,
  • Durchsetzung von Lohnzahlungsansprüchen einschließlich Überstunden, Zuschlägen
  • Prüfung von Wettbewerbsvereinbarungen, Durchsetzung der Zahlung von Karrenzentschädigungen,
  • kirchliches Arbeitsrecht,
  • TVöD einschließlich aller damit zusammenhängenden tarifvertraglichen Regelungen,
  • Altersteilzeitrecht,
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen für Geschäftsführer.

 Wohnungseigentumsrecht

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich die Interessen von Wohnungseigentümergemeinschaften, von Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern. Das Wohnungseigentumsrecht hat sich nach der Gesetzesnovelle zu einem Rechtsgebiet entwickelt, das fortlaufend Änderungen durch die Rechtsprechung erfährt. Neben der klassischen Anfechtungsklage treten häufig weiter zu regelnde Fragen auf im Zusammenhang mit

  • der Erstellung der Jahresabrechnung und Einzelabrechnung,
  • der Nutzung des Sondereigentums und der Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum
  • baulichen Veränderungen,
  • der Änderung des Verteilungsmaßstabes bei den Bewirtschaftungskosten,
  • der Wahl des Verwalters,
  • der Auftragserteilung durch den Verwalter oder einzelner Eigentümer,
  • der Vornahme von Instandhaltung und Instandsetzung,
  • Unterlassungsansprüchen.

Viele Wohnungseigentümergemeinschaften haben einen hohen Instandsetzungsstau. Das kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

 Mietrecht

Im Mietrecht vertrete ich die Interessen von Vermieter und Mieter bei 

  • Kündigung von Mietverhältnissen,
  • Erhebung von Räumungsklagen,
  • Mieterhöhungen,
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen und etwaigen Einwendungen,
  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen nach Beendigung des Mietverhältnisses,
  • Mietmängeln, Minderung und Beseitigung.


Zudem vertrete ich Mandanten im

  • Gewerberaummietrecht,
  • Pachtrecht,
  • Maklerrecht,
  • Nachbarrecht.

 Weitere Tätigkeitsgebiete

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrsrecht, dem Familienrecht, Verbraucherrecht und dem Allgemeinen Vertragsrecht.

Im Sozialrecht bin ich tätig bei

  • Leistungen nach dem SGB III Arbeitsförderung,
  • Leistungen nach dem SGB II, Prüfung von Bescheiden der Jobcenter,
  • Rentenangelegenheiten.


Zudem vertrete ich Opfer von Gewalttaten und setze ihre Ansprüche gegenüber den Schädigern und der zuständigen Behörde durch.

Tätigkeit als Mediator

Die Me­dia­ti­on ist ein be­son­de­res Ver­fah­ren zur au­ßer­ge­richt­li­chen Lö­sung von Kon­flik­ten. Es ist ein ver­trau­li­ches und frei­wil­li­ges Ver­fah­ren, wo­bei ich als Me­dia­tor un­ab­hän­gig und all­par­tei­lich tä­tig wer­de. Ziel der Me­dia­ti­on ist es,
ei­ne ei­ge­ne Lö­sung zu er­ar­bei­ten und den Kon­flikt zu lö­sen. Das Me­dia­tions­ver­fah­ren er­spart den Be­tei­lig­ten häu­fig ho­he Kos­ten, die bei ei­nem lang­wie­ri­gen ge­richt­li­chen Ver­fah­ren ent­ste­hen wür­den.

Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen als Mediator zur Verfügung. Gerne können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.